PrOberhofen                                                            

 

p.A. Peter Trevisan                                               

alter Oberländerweg 23a                                        

3653Oberhofen

 

Oberhofen, 28.März 2021

 

Gemeinderat der Gemeinde Oberhofen

3653Oberhofen

 

Entfernter Fussgängerstreifen Längenschachen

 

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Uns ist bekannt, dass es sich bei diesem Objekt um eine Kantonstrasse handelt. Anlässlich einer Besprechung wurden wir vom Vertreter des kantonalen Tiefbauamtes aufgefordert unseren Antrag via Gemeinde einzureichen.

1.   Grundsatz

FGS sind Bestandteil des Strassenraumes und somit ein wichtiges    verbindendes Element des Fusswegnetzes. Dabei sind die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmenden zu berücksichtigen.
Fussgängerstreifen sind Bestandteile des Netzes und dürfen gemäß Art. 7 FWG nicht ersatzlos aufgehoben werden.

2.   Feststellungen

                  - Die Verkehrsbelastung ist vorwiegend vor und nach Arbeitsende für     
     Automobilistinnen/Automobilisten und OeV-Nutzende, aber besonders an 
     Wocheneden sehr hoch.

       - Die Bushaltestelle befindet sich nur einige Meter vom Fussgängerstreifen
    entfernt. Es ist nicht zumutbar eine stark befahrene Strasse ohne Gefährdung
    zu überqueren.

       - Behinderte und ältere Personen benötigen mehr Zeit die Strasse zu
    überqueren.

      - Die Frequenz der Personen, welche den Fussgängerstreifen überqueren mag
   wohl nicht sehr hoch sein, aber b
ei bei Kindern, alten Menschen und Menschen
   mit Behinderung kann die Überquerung der Strasse lebensgefährlich sein.

      - Viele Touristinnen und Touristen, die mit dem OeV anreisen, verlassen den Bus
   im Längenschachen um sich auf den Pilgerweg zu begeben und müssen die stark
   befahrene Kantonsstrasse überqueren.

           - An der Ländtestelle der BLS-Schifffahrt steigen nicht nur Personen ein und aus,
   es gibt dort auch Parkplätze deren Insassen die Kantonsstrasse überqueren
   müssen.

      - Im Längenschachen haben wir jetzt eine Fussgängerschutzinsel, ohne markierten
   Fussgängerstreifen! Viele Einheimische aber auch Touristen wissen nicht, was
   diese
Insel zu bedeuten hat.

3.   Normen
Gemäss Ziff. 16 der Norm SN 640 241 kann ein Fussgängerstreifen unabhängig von der Frequenzen markiert werden, wenn er Teil eines Fussweg Netzes ist.
Die erwähnte VSS
Norm SN 640 241 wurde letztmals 2016 präsentiert
Kritisiert
wurden an der bisherigen Norm folgende Punkte:

  - Die Sicherheit hat sich nicht im erhofften Ausmass verbessert. Die Norm ist   
    nicht umsetzbar, weil sie zu streng und zu wenig praktikabel ist.

      - Eine Überprüfung der Fussgängerstreifen durch den TCS hat zudem
   ergeben, dass über die Hälfte mangelhaft sind.

 

Info des ASTRA:

«Die VSS-Norm 40241 (Ausgabe 2019-03) betreffend die Querungen (Fussgängerstreifen) für Fussgänger und leichte Zweiräder  ist nicht mehr verbindlich, sie hat nicht den Status einer Weisung des UVEK (im Sinne von Artikel 115 Absatz 1 der Signalisationsverordnung). Die neue Version der Norm ist in diesem Sinne nicht rechtsverbindlich».

 

Festzuhalten ist, dass Normen keine Gesetze sind. Sie sollen unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten sinnvoll angewendet werden.

 

4.      Information des Tiefbauamtes

Aufgrund unseres Vorschlags am 17.3.2021, anlässlich der Besprechung mit den HH Oester, Streit sowie mit dem Unterzeichnenden, ist das Tiefbauamt bereit, falls auch die Gemeinde dies unterstützt, eine Verlegung des Fussgängerstreifen - ca. 10m Richtung Thun, zwischen der seeseitigen und der landseitigen Haltestelle - zu prüfen. Falls das Tiefbauamt keine konstruktive Lösung bringt, werden wir mit einem neuen Gesuch an die Gemeinde treten und ggf. eine beschwerdefähige Verfügung verlangen.

 

Das Tiefbauamt hat die Absicht, in der nächsten Zeit die Anzahl Fussgänger, welche die Straße bei der Busstation überqueren, zu erfassen, Wir erachten dies zur jetzigen Zeit als nicht angezeigt. Wenn schon Zählungen gemacht werden, sind diese nicht in den Wintermonaten, sondern in den Sommermonaten durchzuführen, ansonsten die Resultate nicht die Tatsachen widerspiegeln.

5.      Notwendige Abklärungen

   Wir bitten Sie folgende Fragen abklären zu lassen:

   Wieso wurde der Fussgängerstreifen entfernt, ohne die Bevölkerung zu 
   informieren?

   Wie wird nun die Sicherheit der Querungsstelle gewährleistet?

   Wurden andere Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit  
  ergriffen? Wenn JA, welche? Wenn Nein, wieso nicht?

   Verwaltungsintern ist U.E. abzuklären warum die ehemalige 

  Gemeindepräsidentin und die Gemeindeschreiberin dem Tiefbauamt
  zugesichert haben, dass der Fussgängerstreifen entfernt werden kann
  und ggf. diese beiden Personen zur Rechenschaft zu ziehen.

6.     Zusammenfassung

Die Gemeinde hat das RECHT UND DIE PFLICHT, sich gegenüber dem Kanton für die Interessen der zu Fuss gehenden Bevölkerung, sprich Einwohnerinnen und Einwohnern einzusetzen. Die Gemeinde kennt ihr Gebiet am besten, wenn die Gemeinde Gründe aufzeigt, wieso der Fussgängerstreifen belassen werden muss, wird sie Recht bekommen. Sollte sich wegen des aufgehobenen Fussgängerstreifens ein Unfall ereignen, müssen die zuständigen Instanzen/Personen zur Rechenschaft gezogen werden.

 

Wir bitten Sie, unseren Antrag, mit weiteren, Ihnen bekannten Feststellungen, zu unterstützen.

 

Beachten Sie, dass das Tiefbauamt prüft, die Bushaltestelle im Wichterheer wegen des Fussgängerstreifens anzupassen und ein grösseres Projekt
für die Bushaltestelle und den 
Fussgängerstreifen im Bereich Oberhofen- Dorf vorsieht.

 

Für Ihre Antwort danken wir und begrüßen, dass Sie uns eine Kopie Ihres Schreibens an das Tiefbauamt zustellen.

 

Freundliche Grüße

 

PrOberhofen                         

Sig. Peter Trevisan, Präsident