PrOberhofen
p.A. Peter Trevisan
alter Oberländerweg 23a
3653Oberhofen
Oberhofen, 28.März 2021
Gemeinderat der Gemeinde Oberhofen
3653Oberhofen
Entfernter Fussgängerstreifen Längenschachen
Sehr geehrte Damen und Herren
Uns ist bekannt, dass es sich bei diesem Objekt um eine Kantonstrasse handelt. Anlässlich einer Besprechung wurden wir vom
Vertreter des kantonalen Tiefbauamtes aufgefordert unseren Antrag via Gemeinde einzureichen.
1. Grundsatz
FGS sind Bestandteil des Strassenraumes und somit ein wichtiges verbindendes Element des Fusswegnetzes.
Dabei sind die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmenden zu berücksichtigen.
Fussgängerstreifen sind Bestandteile des Netzes und dürfen gemäß Art. 7 FWG nicht ersatzlos aufgehoben werden.
2. Feststellungen
- Die Verkehrsbelastung ist vorwiegend vor und nach Arbeitsende für
Automobilistinnen/Automobilisten und OeV-Nutzende, aber besonders an
Wocheneden sehr hoch.
- Die Bushaltestelle befindet sich nur einige Meter vom Fussgängerstreifen
entfernt. Es ist nicht zumutbar eine stark befahrene Strasse ohne Gefährdung
zu überqueren.
- Behinderte und ältere Personen benötigen mehr Zeit die Strasse zu
überqueren.
- Die Frequenz der Personen, welche den Fussgängerstreifen überqueren mag
wohl nicht sehr hoch sein, aber bei bei Kindern, alten Menschen und Menschen
mit Behinderung kann die Überquerung der Strasse lebensgefährlich sein.
-
Viele Touristinnen und Touristen, die mit dem OeV anreisen, verlassen den Bus
im Längenschachen um sich auf den Pilgerweg zu begeben und müssen die stark
befahrene Kantonsstrasse überqueren.
- An der Ländtestelle der
BLS-Schifffahrt steigen nicht nur Personen ein und aus,
es gibt dort auch Parkplätze deren Insassen die Kantonsstrasse überqueren
müssen.
- Im Längenschachen haben wir jetzt eine Fussgängerschutzinsel, ohne markierten
Fussgängerstreifen! Viele Einheimische aber auch Touristen wissen nicht, was
diese Insel zu bedeuten hat.
3. Normen
Gemäss Ziff. 16 der Norm
SN 640 241 kann ein Fussgängerstreifen unabhängig von der Frequenzen markiert werden, wenn er Teil eines Fussweg Netzes ist.
Die erwähnte VSS Norm SN 640 241 wurde letztmals 2016
präsentiert
Kritisiert wurden an der bisherigen Norm folgende Punkte:
- Die Sicherheit hat sich nicht im erhofften Ausmass verbessert. Die
Norm ist
nicht umsetzbar, weil sie zu streng und zu wenig praktikabel ist.
- Eine Überprüfung der Fussgängerstreifen durch den TCS hat
zudem
ergeben, dass über die Hälfte mangelhaft sind.
Info des ASTRA:
«Die VSS-Norm 40241 (Ausgabe 2019-03) betreffend die Querungen (Fussgängerstreifen) für Fussgänger und leichte Zweiräder ist nicht mehr verbindlich, sie hat nicht den Status einer Weisung des UVEK (im Sinne von Artikel 115 Absatz 1 der Signalisationsverordnung). Die neue Version der Norm ist in diesem Sinne nicht rechtsverbindlich».
Festzuhalten ist, dass Normen keine Gesetze sind. Sie sollen unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten sinnvoll angewendet werden.
4. Information des Tiefbauamtes
Aufgrund unseres Vorschlags am 17.3.2021, anlässlich der Besprechung mit den HH Oester, Streit sowie mit dem Unterzeichnenden, ist das Tiefbauamt bereit, falls auch die Gemeinde dies unterstützt, eine Verlegung des Fussgängerstreifen - ca. 10m Richtung Thun, zwischen der seeseitigen und der landseitigen Haltestelle - zu prüfen. Falls das Tiefbauamt keine konstruktive Lösung bringt, werden wir mit einem neuen Gesuch an die Gemeinde treten und ggf. eine beschwerdefähige Verfügung verlangen.
Das Tiefbauamt hat die Absicht, in der nächsten Zeit die Anzahl Fussgänger, welche die Straße bei der Busstation überqueren,
zu erfassen, Wir erachten dies zur jetzigen Zeit als nicht angezeigt. Wenn schon Zählungen gemacht werden, sind diese nicht in den Wintermonaten, sondern in den Sommermonaten durchzuführen,
ansonsten die Resultate nicht die Tatsachen widerspiegeln.
5. Notwendige Abklärungen
Wir bitten Sie folgende Fragen abklären zu lassen:
Wieso wurde der Fussgängerstreifen entfernt, ohne die Bevölkerung zu
informieren?
Wie wird nun die Sicherheit der Querungsstelle gewährleistet?
Wurden andere Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
ergriffen? Wenn JA, welche? Wenn Nein, wieso nicht?
Verwaltungsintern ist U.E. abzuklären warum die ehemalige
Gemeindepräsidentin und die Gemeindeschreiberin dem Tiefbauamt
zugesichert haben, dass der Fussgängerstreifen entfernt werden kann
und ggf. diese beiden Personen zur Rechenschaft zu ziehen.
6. Zusammenfassung
Die Gemeinde hat das RECHT UND DIE PFLICHT, sich gegenüber dem Kanton für die Interessen der zu Fuss gehenden Bevölkerung, sprich Einwohnerinnen und Einwohnern einzusetzen. Die Gemeinde kennt ihr Gebiet am besten, wenn die Gemeinde Gründe aufzeigt, wieso der Fussgängerstreifen belassen werden muss, wird sie Recht bekommen. Sollte sich wegen des aufgehobenen Fussgängerstreifens ein Unfall ereignen, müssen die zuständigen Instanzen/Personen zur Rechenschaft gezogen werden.
Wir bitten Sie, unseren Antrag, mit weiteren, Ihnen bekannten Feststellungen, zu unterstützen.
Beachten Sie, dass das Tiefbauamt prüft, die Bushaltestelle im Wichterheer wegen des Fussgängerstreifens anzupassen und ein grösseres Projekt
für die Bushaltestelle und den Fussgängerstreifen im Bereich Oberhofen- Dorf vorsieht.
Für Ihre Antwort danken wir und begrüßen, dass Sie uns eine Kopie Ihres Schreibens an das Tiefbauamt zustellen.
Freundliche Grüße
PrOberhofen
Sig. Peter Trevisan, Präsident