Belastungswerte in der Wasserversorgung
Ausgangslage
- Die Verbrauchsgebühr wird nach Verursacherprinzip verrechnet und mit der Wasseruhr (Masseinheit m3) bemessen.
- Die einmaligen Anschlusskosten (für Neu- und Umbauten) werden anhand der installierten Belastung verrechnet und mit der (Masseinheit LU / früher BW) bemessen.
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Die wiederkehrende Grundgebühr wird heute anhand pauschalisierter Grössen verrechnet (Masseinheit div. Pauschalen) Nach neuem Reglement soll diese ebenfalls anhand der installierten Belastung
verrechnet (Masseinheit LU) und bemessen werden.
Der Gemeinderat hat Ende 2022 beschlossen, das Wasserreglement zu erneuern.
Dies u.a., weil die Basisdaten der bestehenden Gebäude nicht mehr auffindbar sind in der Bauverwaltung und sich einige Gemeinden bei den Berechnungen der Gebühren und Beiträgen auf Belastungswerte der SVGW stützen. Einige Gemeinderäte sind der Meinung das die aktuell wiederkehrende Grundgebühr für Wasser und Abwasser nicht gerecht erhoben werden. Die Wasserbezüger wurden deshalb aufgefordert, das Formular « Installationsanzeige» auszufüllen und der Bauverwaltung zurückzusenden
Festzuhalten ist, dass diese rückwirkende Erhebung der Basisdaten Sache der Gemeinde ist und nicht der Eigentümer. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Überarbeitung des Wasserreglements Priorität hat; zu viele Altlasten im Baubereich sollten vorgängig abgebaut werden. Die gesetzlichen Grundlagen für eine Umwandlung eines fixen Betrages der Wasserbezugsgrundgebühren in LU fehlen. Der Kanton wie auch der SVGW (Fachverband für Gas, Wärme und Wasser) machen lediglich Empfehlungen oder haben Richtlinien erarbeitet und sind somit nicht rechtsverbindlich.
Wir sind der Meinung, dass zur Deckung der Einlagen in die Spezialfinanzierung und die Zinskosten die Wasserbezüger/Innen eine jährliche Grundgebühr zu bezahlen haben, mehr nicht!
Es ist möglich (Traktandenliste ist noch nicht bekannt) dass wir im Juni an der Gemeindeversammlung, über ein überarbeitetes Wasserreglement abstimmen und entscheiden können, ob wir eine fixe Wassergebühr oder eine Grundgebühr nach LU wollen. Wünschenswert ist, dannzumal, dass nicht nur das Reglement, sondern auch die Verordnung, in welcher viele Details aufgelistet sind, dem Souverän unterbreitet werden.
Es ist möglich, dass die Preise für die
Wassergrundversorgung angepasst werden, falls die LU als Grundlage berücksichtigt werden. Darum: nehmen Sie an der Gemeindeversammlung teil.
Stimmen Sie NEIN, falls die wiederkehrende Grundgebühr nicht mehr anhand pauschalisierter Grössen verrechnet (Masseinheit div. Pauschalen) wird.
PrOberhofen
Peter Trevisan