Anträge an die Gemeindeversammlung vom 20.11.2017

Geschäftsprüfungskommission (GPK)

Die Stimmberechtigten üben durch ihre Stellung als oberstes Gemeindeorgan eine gewisse Kontrolle über die Tätigkeit der Exekutive aus. Aus praktischen Gründen kann sich aber nicht jeder Stimmberechtigte selber über die Verwaltungstätigkeit orientieren. Diesen Zweck erfüllt die GPK. Sie ist somit ein Hilfsorgan bzw. der verlängerte Arm der Stimmberechtigten. Die GPK ist für ihre Tätigkeit einzig der Gemeindeversammlung gegenüber verantwortlich und besitzt eine unabhängige Stellung.

 

Oft wird die Rechnungsprüfung (Revision) einer externen Revisionsstelle übertragen. In solchen Fällen beschränkt sich die GPK auf die Geschäftsprüfung und auf die Überwachung des Revisionsauftrags. Um Doppelspurigkeiten möglichst zu vermeiden, sind Absprachen zwischen der GPK und der externen Revisionsstelle notwendig. Die externe Revisions- stelle kann nicht an die Stelle einer GPK treten, sondern nur in Ergänzung zu dieser tätig sein.

Aufgaben einer GPK

Prüfen der Amts- und Haushaltführung des Rates und der Verwaltung im abgelaufenen Jahr. Prüfung der Anträge des Rates über Voranschlag und Steuerfuss für das nächste Jahr. Vornahme von Zwischenrevisionen während des Jahres. Bericht an die Gemeindeversammlung über das Ergebnis der Prüfung.

 

Warum eine GPK in Oberhofen?

Beispiele

A Fluktuation

Die Fluktuation in der Verwaltung der Gemeinde Oberhofen ist sehr hoch. Die Kosten für eine Neuanstellung belaufen sich durchschnittlich auf Fr. 80'000.— (Rekrutierung, Betreuung, Ausbildung, etc.)

 

B Information

Gem. VO über die Information der Bevölkerung sieht die kantonale Gesetzgebung vor, dass die Behörden die Öffentlichkeit ausreichend über ihre Tätigkeit informieren müssen. Im Leitbild der Gemeinde Oberhofen wird festgehalten: Behörden und Verwaltung pflegen ein offenes Verhältnis zur Bevölkerung und kommunizieren aktiv. Dass dem nicht so ist, zeigen folgende Beispiele: Die Gemeindeverwaltung teilt uns auf der Internetseite der Gemeinde mit, dass, aus Datenschutzgründen es ohne gesetzliche Grundlage nicht erlaubt ist, die Protokolle der Gemeindeversammlung im Internet zu veröffentlichen. Da momentan eine solche gesetzliche Grundlage fehle, können die Gemeindeversammlungsprotokolle auf der Webseite nicht veröffentlicht werden. Diese seien jedoch während den allgemeinen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung einsehbar. Festzuhalten ist, dass verschiedene Gemeinde solche Informationen publizieren (u.a. Uetendorf, Münsingen, Sigriswil, usw).

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Information der Gemeinde oft nicht befriedigend ist. Es fehlt nicht nur an einem Infor-mationskonzept, sondern am Wille von Transparenz über die nicht unter den Datenschutz fallenden Geschäfte zu orientieren. Wir haben eine sehr kostspielige Internetseite u.a. mit vielen Fotos des GR, den Oberhofner, die Medien, etc. wo Information den Bürgerinnen und Bürgern mit äusserst kleinem Aufwand zugänglich gemacht werden könnten. Im Gegensatz zu andern Gemeinden in der Umgebung von Oberhofen, ist unsere Verwaltung, resp. die entsprechende Entscheidungsinstanz, sehr zurückhaltend bei der Information an die Bevölkerung und respektiert u.E. Art. 6 der Gemeindeordnung nicht.

 

C Beschlüsse des Gemeinderates

Solche Beschlüsse werden nach den Gemeinderatsitzungen nie veröffentlicht, auch diejenigen nicht, welche weder vertraulich noch geheim sind.  Nutzen Sie Ihre Rechte, verlangen Sie Akteneinsicht in die Beschlüsse! Sie haben ein Recht darauf.

 

D Turmhaus
10 Monate, nachdem an der Gemeindeversammlung im Herbst 2016 über das weitere Vorgehen beschlossen wurde, mussten wir warten, bis endlich eine Information in Form einer Pressemitteilung erfolgte. In den letzten Jahren hat der Steuerzahler auf mehr als Fr. 50'000.— verzichtet, weil die Arztpraxis nicht vermietet wurde. Obwohl der GR Ende August 2017 in Auftrag gegeben hat, die Parterrewohnung zur Vermietung auszuschreiben ist bis heute noch kein Inserat erschienen.

Es ist Zeit, dass sich der Gemeinderat und die Parteien von Oberhofen über die Einführung einer GPK Gedanken machen. Wir beantragen, dass dem Souverän ein entsprechender Vorschlag bis zur nächsten GV unterbreitet wird.