Information/Datenschutz
Das Recht des Bürgers auf Information ist zu beachten
Gemäss Gemeindeordnung Art. 6 müssen Behörden und Verwaltung die Bevölkerung regelmässig über ihre Tätigkeiten informieren, soweit nicht überwiegende öffentliche
oder private Interessen entgegenstehen.
Festzuhalten ist, dass der Gemeinderat eine Informationspflicht hat und über seine Beschlüsse informieren MUSS, das macht er aber
nicht.
In den Artikeln 18 und 20 der Organisationsverordnung
bestimmt der Gemeinderat wie die Öffentlichkeit und namentlich die Medien über behandelte Geschäfte zu informieren sind. Er hält fest, dass das Protokoll der Gemeinderatssitzungen nicht öffentlich ist.
Wenn Bürgerinnen und Bürger, wie im Leitbild der Gemeinde festgehalten, sich identifizieren mit Oberhofen und bereit sind, sich für die Gemeinde aktiv zu engagieren
ist Transparenz ein MUSS.
Es ist deshalb angezeigt, dass sich auch Oberhofen ein Beispiel an unseren Nachbargemeinden nimmt, z.B.
Steffisburg
Publikation von Beschlüssen aus Gemeinderatssitzungen
Die Öffentlichkeit (BürgerInnen, Medien etc.) wird im Rahmen der gesetzlichen Informationspflicht über Beschlüsse des Gemeinderates informiert. Dies erfolgt mittels
unseren gängigen Mitteln (Informationen aus dem Gemeindehaus, bei einzelnen Geschäften Medienberichte). Sowohl die Informationen aus dem Gemeindehaus als auch die Medienberichte werden an die
akkreditieren Medien versendet, in der Zulgpost veröffentlicht und auf www.steffisburg.ch unter "News" aufgeschaltet.
Münsingen
Die Gemeindeverwaltung publiziert die Beschlüsse der Gemeinderatsitzungen auf der Homepage und in den Medien und dem gemeindeeigenen Publikationsorgan. Dies unter
Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes und der Informationspflicht.
Uetendorf
Erfahrungsgemäss betreffen ca. 80 – 90 % der Gemeinderatsbeschlüsse sog. Sachgeschäfte und unterliegen nicht der Geheimhaltungspflicht. Bei der Veröffentlichung von
GR-Beschlüssen müssen die Bestimmungen der Datenschutz- resp. der Informationsgesetzgebung eingehalten werden. Uetendorf betreibt seit Jahren eine offensive und transparente Informationspolitik,
was sich sehr bewährt hat und von der Bevölkerung geschätzt wird.
Anmerkung: Es darf übrigens auch bekannt gegeben werden, mit welchem Stimmenverhältnis ein Beschluss zustande kam (z.B. 6:1 oder 4:3, usw.). Nicht bekannt gegeben
werden darf indes, welches Rats- oder Kommissionmitglied wie abgestimmt hat.
Heimberg
Beschlüsse der Gemeinderatssitzungen werden alle 14 Tage jeweils in den Medien und monatlich im gemeindeeigenen Organ publiziert werden. Dies unter Berücksichtigung
des Datenschutzgesetzes und der Informationspflicht.