Sitzungsgelder

 

Auszug aus der Personalverordnung Oberhofen am Thunersee Art.91
Für die Gemeinderatssitzungen, die Teilnahme an Gemeindeversammlungen sowie zusätzliche Sitzungen wird ein Sitzungsgeld von CHF 40.00 pro Stunde ausgerichtet.
Und was erhalten die Einwohnerinnen und Einwohner welche an den Gemeindeversammlungen teilnehmen?
Es wäre eine bürgernahe Geste, wenn der Gemeinderat auf sein Honorar von Fr. 40.-- pro Stunde verzichten würde und den Teilnehmenden am Schluss der Gemeindeversammlung einen Apéro mit Gebäck offerieren würde. Ein gemütliches Zusammensein fördert das Zusammenleben und wird auch die Diskussion fördern.

Auszug aus der Personalverordnung Oberhofen am Thunersee Art. 92
Für die Repräsentationsverpflichtungen (Anlässe) besteht ein Anspruch auf eine Entschädigung von CHF 40.00 pro Stunde, jedoch
maximal CHF 80.00. Mit diesem Betrag wird der offizielle Teil abgegolten. Die einzelnen Anlässe sind im Anhang III der Personalverordnung definiert.
Anlässe
•Besuch Alp Justistal
•Bundesfeier
•Einladung nach Wahlen
•Einweihungen
•Einzeldelegations-Mandate
•Eröffnungsfeiern
•Feuerwehrabend
•Freiwilligenanlass
•Gemeinderat in corporé
•Kegeln mit Burgerrat
•Neujahrsapéro
•Neuzuzügeranlass
•Segelfahrt
•Seniorenausflug
•Stiftungsrat Seniorama Oberhofen
•Stiftungsrat Schloss Oberhofen
•Treffen Partnergemeinde Yvonand
Es ist allen zu gönnen an einem solchen Anlass teilzunehmen, aber nicht auf Kosten der Steuerzahlenden.