1. Veränderungsprozesse

   - Sind eine Herausforderung

   - Sind eine Chance neues zu lernen

   - Können auch Ängste auslösen,

     (will/kann ich auf etwas Gewohntes verzichten, will ich das?)

 

2. Rückblick

In den letzten 6 Jahren hatten wir 3 Bauverwalter

  - unser langjähriger Bauverwalter wurde 2013 pensioniert

  - seither haben bereits zwei Bauverwalter haben gekündigt


Heute bewilligter Stellenbestand im Bau 220%

Die Gegenüberstellung des Personalbestandes der Gemeindeverwaltung, Seite 13 der Botschaft, ist nicht nachvollziehbar.

 

3. Was wurde bisher gemacht?

Für die Rekrutierung Leitung Bau hat der Gemeinderat die Firma MANDATUM beauftragt, dies zusammen
mit dem Personalausschuss.

Das Stellenbesetzungsverfahren fand im Februar und März 2019 erfolglos statt.

 

Der Personalausschuss entschied daraufhin mit dem Stellenbesetzungsverfahren zuzuwarten bis Klarheit besteht, ob der Souverän am 15. Mai 2019 die Erhöhung der Stellenprozente für den Bereich Bau genehmigen wird.

Konkret heisst das, dass wir frühestens im Spätherbst eine Bauverwalterin oder einen Bauverwalter haben.

 
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 20. September 2017 den Auftrag für die Arbeitsplatzbewertung Bereich Bau an den Verband Bernisches Gemeindekader (BGK) erteilt.

 

Das erste Bewertungsgespräch fand am 21. März 2018 statt.

Teilnehmende: 2 Vertreter der Verwaltung, 2 MA BGK und ein Bauinspektor des AGR.

 

Das zweite Bewertungsgespräch betreffend Wasserversorgung fand am 6.11. 2018 statt. Teilnehmende: 2 Vertreter der Verwaltung, Ulrich Frutiger, 1 MA des BGK und ein MA der Wasserversorgung.

An keiner dieser Sitzungen nahm ein Mitglied des Auftraggebers (Gemeinderat) teil.

4. Stellenbestand IST/SOLL

Die BGK ist von einem heutigen Stellenbestand von 220% Prozent für den Bau ausgegangen (Heiniger 100%, Zaugg 100%, Weixelbaumer 20%). 

Im Bewertungsergebnis der BGK wurde ein Bedarf von 322% für den Bau festgehalten und für die Wasserversorgung 38%.

5. Vergleiche

Gemeinde Einwohner Baugesuche/Jahr Personen im Bau:

- Uetendorf 5700 105 460

- Wichtrach 4300 40 200

- Oberhofen 2700 40 200 SOLL 360   (Seite 13 BGK)

 

6. Lösungsvarianten

Bewilligung einer zusätzlichen Stelle

- sofort Bauverwalter ausschreiben

- befristete Anstellung eines Bauverwalters/einer Bauverwalterin
- Externe Sachverständige beschäftigen (z.B: Frau Luginbühl, Frau Winzenried), Beutler

- Outsourcing von Teilbereichen der Bauverwaltung (z.B. Baupolizei, Liegenschaftsverwaltung, etc.)

- Alternative suchen (Zusammenarbeit/Aufbau) einer Regionalen Bauverwaltung: Beispiel:

- REGIO BVWest

 

7. Bewertung der Varianten

Bewilligung einer zusätzlichen Stelle

Bevor neuer Bauverwalter/eine Bauverwalterin angestellt wird, ist es unvernünftig zum heutigen Zeitpunkt, eine zusätzliche Stelle zu bewilligen.

 

Der PA, der GR und der neue Bauverwalter sollen entscheiden ob es diese Stelle braucht oder tw. Aufgaben ausgelagert werden können.

- Sofortige Anstellung eines Bauverwalters/einer Bauverwalterin:

  - Wird unmöglich sein, da Markt ausgetrocknet ist.

  - Unmöglich, da frühester Eintritt eines/r neuen Verwalters/Verwalterin: 1.10.2019

- Befristete Anstellung eines/r Bauverwalters/in

  - Wahrscheinlich unmöglich; welche qualifizierte Person bewirbt sich um eine befristete Anstellung?

- Externe Fachpersonen temporär beschäftigen:

  - Kostet pro Tag Fr. 800.-- -1000.--; dafür erfahrungsgemäss gute Leistungen.

- Outsourcing von Teilbereichen im Baubereich

  - Ist aufgrund des Berichtes der BGK in einigen Bereichen sinnvoll und zweck-mässig.

 

8. Anträge

1. Bau

Über eine Stellenerhöhung wird erst entschieden nach der Anstellung und Einarbeitung einer Bauverwalterin/eines Bauverwalters. In der Zwischenzeit werden externe Fachpersonen beschäftigt.

2. ZD

Über eine Stellenerhöhung in den ZD wird erst entschieden, wenn eine Organisations-überprüfung durch eine externe Fachstelle stattgefunden hat.

Eine Aufgabenverzichtsplanung ist notwendig.

In den kommenden Monaten wird die Gemeindeordnung überarbeitet. M.E. müssten hier u.a. auch Einsparungen in der Gemeindeverwaltung aufgezeigt werden.