Einführung Rechtsverweigerungsbeschwerde


Am 23. Oktober 2017 wurde beim Regierungsstatthalter am 23.10.2017 Rechtverweigerungsbeschwerde mit folgenden Anträgen eingereicht:

1. Turmhaus

Der Gemeinderat soll die Zweckbestimmungen des Schenkungsvertrages vom 3. Februar 1919 einhalten soweit nicht verjährt.

2. Akteneinsicht

der Gemeinderat soll dem Gesuchsteller Akteneinsicht gem. www.jgk.be.ch/jgk/de/index/gemeinden/gemeinden/gemeinderecht gewähren und dem Gesuchsteller nicht einen unvollständigen Auszug aus den Beschlüssen des Gemeinderates zustellen

3. Fluktuation
der Gemeinderat soll dem Gesuchsteller Auskunft erteilen über die Fluktuation in der Verwaltung der Gemeinde Oberhofen für die vergangenen 5 Jahre.

4. Gesetzliche Bestimmungen
Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung sollen die gesetzlichen Bestimmungen über die Information der Bevölkerung einhalten.