Projektantrag     Gemeindeliegenschaften

Projektziel             Liegenschaften der Gemeinde Oberhofen
Projektnummer     4

Ausgangslage
Am 14. Juli haben Frau Reichen und Herr Trevisan über den Auftrag und das weitere Vorgehen für die Bewertung der gemeindeeigenen Liegenschaften ein Gespräch geführt. Wie bereits auch mit Herrn Romano Steffen besprochen, bitten wir um Beantwortung folgender Fragen

1.    Wann hat der GR entschieden, die gemeindeeigenen Liegenschaften zu bewerten?
2.    Wie hoch war das Budget für diese Bewertungen?
3.    Wie lautete der Auftrag an die Bewerter?
4.    Welche Firmen wurden angefragt die Bewertungen durchzuführen? Sind Offerten vorhanden?

Beanstandungen
Nachdem Herr Saxer den Auftrag erhalten und den IST Zustand erhoben hat, erachten wir es als angezeigt, dass die Verwaltung dem Souverän die Resultate, welche seit mehreren Monaten zur Verfügung stehen, auf dem Internet in den nächsten Wochen zur Verfügung stellt. Wir stellen uns eine Übersicht gem. Anhang 1 vor. Selbstverständlich kann die Verwaltung die Liste detaillierter zur Verfügung stellen und auf unsere Unterstützung bei der Datenerfassung zählen.

Wir haben Frau Reichen so verstanden, dass Herr Saxer einen weiteren Auftrag erhalten soll um u.a die Kosten für eine mögliche Instandstellung/evtl. Renovation der Gebäude zu erheben. Wir gehen davon aus, dass dieser Auftrag erst ausgeführt wird, nachdem das ordentliche Submissionsverfahren durchgeführt wurde.

SUBMISSIONSVERFAHREN VORGEHENSPLAN BAUVERWALTUNG WEISUNGEN ÜBER DIE VERGABE VON AUFTRÄGEN, Basis dazu bilden das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen vom 11. Juni 2002 (ÖBG) und die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (ÖBV).

Es wäre u.E: taktisch falsch, Einzelaufträge (Stückelung) für jede gemeindeeigene Liegenschaft zu erteilen nur damit der GR selbst entscheiden kann. In den vergangenen Wochen hat sich gezeigt (Meteo Schweiz), dass ein solches Vorgehen unweigerlich zu Rechtsproblemen führen wird.

Weiteres Vorgehen
Es versteht sich von selbst, dass der Souverän vorgängig über den Auftrag, Sinn und Zweck und die voraussichtlichen Kosten orientiert wird.
Dazu ist ein Gesamtkonzept notwendig.

Frau Reichen hat festgehalten, dass der GR auch über einen möglichen Verkauf und/oder über die Renovation einiger gemeindeeigenen Liegenschaften gesprochen hat. Unter anderem habe sich der Gemeinderat in der Vergangenheit Gedanken gemacht, die Verwaltung in zweckmässigere Gebäude unterzubringen (u.a. war das neue Haus für den Sozialdienst in Diskussion). Aufgrund von Skrupel und auch Unsicherheit wie der Souverän reagieren würde, habe man das Projekt nicht weiterverfolgt.