Unter der Bezeichnung PrOberhofen Partei- POP - besteht mit Sitz in Oberhofen am Thunersee (BE), eine nach diesen Statuten organisierte Partei.
Zweck
PrOberhofen (POP) setzt sich ein für
- eine demokratische, nachhaltige kulturelle, soziale und wirtschaftliche Entwicklung unserer Gemeinde
- die Sicherheit und das Zusammenleben der Einwohnerinnen und Einwohner von Oberhofen
- den sorgfältigen und rücksichtsvollen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen
- weitsichte, kreative und kostenbewusste Lösungen, welche auch langfristig befriedigen
- umweltgerechtes Handeln
- eine fortschrittliche Jugend-, Familien- und Alterspolitik
- Oberhofen als Ort mit hoher Lebensqualität, wo man sich langfristig wohlfühlt
- eine Reduktion der Gemeindeausgaben und gegen die Verschwendung von Steuergeldern
- eine bürgernahe Verwaltung
- eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Gemeindebehörden und diskutiert mögliche Reibungspunkte
- die Interessen des Gros (der am Dorfgeschehen wenig Beteiligten) Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner
Organe der POP
Die Organe von PrOberhofen (POP) sind
- Die Mitgliederversammlung
- Der Parteivorstand
- Die Rechnungsrevisoren
Die Mitgliederversammlung (MV)
- Sie ist jährlich mindestens einmal einzuberufen
- Die MV wird vom Vorstand einberufen
- Ein Fünftel der Mitglieder können die Einberufung verlangen
1. Annahme und Abänderung der Statuten mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder
2. Anträge für das Tätigkeitsprogramm
3. Annahme des vom Vorstand vorgeschlagenen Tätigkeitsprogramms
4. Abnahme des Jahresberichtes des Präsidenten, der Jahresrechnung und des Voranschlages
sowie Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
5. Beschlussfassung über die Auflösung der POP, mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder
6. Die MV entscheidet mit einfachem Mehr der Anwesenden mit Ausnahme der Geschäfte nach Art 1 und 5.
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen:
Präsident/In, Finanzverwalter/In, Vizepräsident/In
Der Vorstand konstituiert sich selbst.
Die Aufgaben des Vorstandes sind:
- Führung der POP
- Festlegen des „Tätigkeitsprogramms“
- Personelle Besetzung des Vorstandes
- Erledigung der laufenden Geschäfte inklusive der Organisation von Anlässen
- Vertretung der POP nach aussen
- Erstellen des Jahresberichtes, der Jahresrechnung und des Voranschlages
- Abrechnungen
- Führung eines Mitgliederverzeichnisses
- Abfassen von Berichten
Die Amtsdauer des Vorstandes ist nicht beschränkt.
Mitglieder, Gönner, Dauer
Ordentliches Mitglied
- Ordentliches Mitglied der POP kann jede Frau und jeder Mann werden.
Gönner/in
- Gönner/in sind Personen die einen freiwilligen Beitrag entrichten.
Dauer
- Die Mitgliedschaft bei POP ist zeitlich nicht begrenzt, sofern sie nicht durch Ausschluss
oder Austritt beendet wird.
- Mit dem Ableben erlischt die Mitgliedschaft.
Austritt
- Der Austritt kann durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand der Vereinigung unter Beachtung einer
Kündigungsfrist von zwei Monaten auf das Ende eines Geschäftsjahres erfolgen.
Ausschluss
- Ein Mitglied kann jederzeit und mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden, wenn es
sich nicht an die Statuten hält oder den Interessen der Vereinigung entgegenarbeitet
- Der Ausschluss eines Mitglieds aus der POP wird vom Vorstand beschlossen.
Einnahmequellen
- Gönnerbeiträge
- Erlös aus besonderen Aktionen der POP